Wasserrechtliche Erlaubnis – Einfach und fristgerecht erhalten

Planungs- und Kostensicherheit

Wasserrechtliche Tatbestände frühzeitig erkennen

Was ist eine wasserrechtliche Erlaubnis?

Wasserrechtsverfahren dienen in erster Linie dazu – juristisch etwas trocken formuliert – die Befugnis oder das Recht zu einer Gewässerbenutzung in Form einer Erlaubnis oder Bewilligung zu erlangen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sollen sie Eingriffe in den Wasserhaushalt reglementieren und damit schädliche Auswirkungen auf Gewässer vermeiden oder zumindest auf ein akzeptables Maß begrenzen. Der Begriff „Gewässerbenutzung“ umfasst dabei ein sehr weites Spektrum an Handlungen und beinhaltet sowohl die direkte Nutzung von Grund- oder Oberflächenwasser als auch sämtliche Maßnahmen, die sich potenziell auf den Wasserhaushalt auswirken können.

Wann ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich?

Die meisten Baumaßnahmen wirken sich direkt oder indirekt auf Oberflächengewässer bzw. das Grundwasser aus, was bereits eine Gewässerbenutzung darstellt. Neben offensichtlichen Maßnahmen, wie das Einleiten von Niederschlagswasser von Dächern und Böden in ein Gewässer oder das Errichten von Brunnen, gibt es zahlreiche weitere, teilweise auch weniger offensichtliche Situationen.
Beispiele für erlaubnispflichtige Gewässerbenutzungen sind unter anderem:
    • Thermische Grundwassernutzungen (Erdwärmebrunnen, -sonden etc.)
    • das Einbringen von Stoffen in das Grundwasser (z. B. Gebäude, Baugrubenverbauten, Pfahlgründungen etc.
    • Grundwasserhaltungen
    • Niederschlagsentwässerungen (Versickerung, Rückhaltung, Einleitung in Oberflächengewässern
    • Errichtung von Grundwasserbrunnen und Quellfassungen
    • Maßnahmen in Wasserschutzgebieten
    • Bauzeitliches Absenken von Grundwasser während einer Tiefbaumaßnahme
    • Durchführung von Erkundungsbohrungen in tiefere Grundwasserstockwerke
    • Errichten von Spundwänden oder die Herstellung künstlicher Auffüllungen
Gerade die nicht so offensichtlichen Tatbestände werden in der Planungsphase von Bauvorhaben gerne übersehen bzw. erst spät erkannt. Dies führt in der Folge zu Verzögerungen im Bauablauf, da der Genehmigungsprozess bis zu drei Monate in Anspruch nehmen kann. VORSICHT: Bei größeren Bauvorhaben ist es oftmals ebenfalls erforderlich, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, um eine Baugenehmigung zu erhalten.

Wer erteilt eine wasserrechtliche Erlaubnis?

Zuständig für die Erteilung wasserrechtlicher Bescheide sind die Kreisverwaltungsbehörden, an welche die Antragsunterlagen auch zu richten sind. Im Hintergrund wird meist das Wasserwirtschaftsamt als Fachbehörde zur Beurteilung des Vorhabens hinzugezogen. Grundlage für die Durchführung von Wasserrechtsverfahren bildet in Deutschland das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit länderspezifischen Wassergesetzen sowie nachgelagerten Verordnungen und Regelwerken.

Fazit

Eine Benutzung von Gewässern findet bei großen und kleinen Baumaßnahmen statt. Die daraus entstehenden Konsequenzen sollten bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden. Ein Bauvorhaben von Anfang an durch ein qualifiziertes Fachbüro begleiten zu lassen, hilft wasserrechtliche Tatbestände frühzeitig zu erkennen und die entsprechenden Genehmigungen zeitgerecht zu erhalten. Dies sichert nicht nur den planmäßigen Projektablauf, sondern verhindert Zusatzkosten durch Verzögerungen und Stillstand.  

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