Lärmgutachten & Schallmessung

Belastbare Daten nach gültigen Standards

Schallmessung & Schallgutachten von IFB Eigenschenk

IFB Eigenschenk unterstützt Ihr Qualitätsmanagement mit Messungen im Bereich Schall und Bauakustik: Wir bieten Ihnen im Zuge der behördlich geforderten Abnahmemessung eine Prognose, Messung und Bewertung der Geräuschbelastung unter anderem nach AVV Baulärm oder TA Lärm. Lärmgutachten und die Ausarbeitung geeigneter Lärm- und Schallschutzmaßnahmen gehören ebenfalls zu den Leistungen unseres Ingenieurbüros für Bauüberwachung und sonstige Baudienstleistungen.

Unsere Leistungen im Bereich Schall

Qualität ist unser Anspruch – sowohl in der Planungsphase als auch bei der Bauabnahme.

Je nach Fragestellung führen wir unterschiedlichste, effiziente Berechnungen in Form vom Immissionsprognosen oder Ausbreitungsberechnungen durch. So können bereits im Zuge von Planfeststellungs- oder Baugenehmigungsverfahren geeignete Vorschläge und Maßnahmen zur gesundheitsverträglichen Umsetzung von Bauvorhaben erarbeitet werden.

Für Schallmessungen setzen wir stets hochwertige Schallmessgeräte ein, die wir in kürzester Zeit in großer Menge für Dauermessungen an z. B. Großprojekten bereitstellen können.

Wenn die Lärmeinwirkung auf ein geplantes Gebäude (z. B. Wohnhaus, Bürogebäude) durch eine Prognose (ggf. Festsetzung im Bebauungsplan) oder Messung ermittelt wurde, kann im Nachgang eine schalltechnische Planung der Gebäudehülle anhand eines Schallschutznachweises (DIN 4109) für die Außenbauteile erstellt werden.

Um den Schallschutz im Gebäude und somit die Lärmeinwirkung zwischen Wohneinheiten oder aus der technischen Gebäudeausrüstung zu gewährleisten, ist häufig ein Schallschutznachweis als Grundlage zur Einhaltung vereinbarter Qualitätsstandards notwendig. Wir bieten Ihnen die Erstellung von Schallschutznachweisen (DIN 4109) für Innenbauteile mit dazugehöriger Beratung an.

Das vorhandene Schalldämmmaß in bestehenden Bauwerken wird mit von uns durchgeführten bauakustischen Messungen (Luftschall DIN EN ISO 16283-1, Trittschall DIN EN ISO 16283-2) verifiziert. Im Zuge dieser Messung können akustische Schwachstellen erkannt und behoben werden.

Unsere Spezialisten für Schallmessung und Schallgutachten unterstützen Sie bei allen Bauentscheidungen, die den Lärmschutz betreffen.

Als Messstelle nach § 29b (BImSchG) sind wir am Standort Deggendorf nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert. Wir entsprechen damit den hohen behördlichen Anforderungen an Personal und Messtechnik sowie unserem eigenen hohen Qualitätsanspruch. Unser Ingenieurbüro ist folglich für die die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen im Zuge von behördlich geforderten Abnahmemessungen zugelassen.

Fachgemäße Unterstützung in jeder Bauphase: Als Fachgutachter beraten wir zuverlässig zu Schallschutz und liefern belastbare Daten durch Schallmessung und Lärmgutachten. Die Schallgutachter von IFB Eigenschenk freuen sich auf Ihr Projekt – melden Sie sich bei Fragen oder vereinbaren Sie einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung.

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