Luftreinhaltung

Richtlinienkonforme Planung & Dokumentation

Gutachter für die Luftreinhaltung: Immissions- & Geruchsgutachten

Saubere Luft ist ein elementares Grundbedürfnis des Menschen und unverzichtbar für das Wohl des Ökosystems.

Wir begleiten Sie bei Ihrem Projekt bei der Bewältigung der wachsenden, immer komplexer werdenden Herausforderungen der Luftreinhaltung mit unserem sachverständigen Team. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Immissionsschutz können wir Ihnen bei interdisziplinären Aufgabenstellungen Leistungen aus einer Hand anbieten und Sie profitieren so von effizienzwirksamen und kostensparenden Synergieeffekten.

Unsere Leistungen im Bereich Lufteinhaltung

Wir unterstützen Ihr Projekt in der Planungs- und Genehmigungsphase sowie bei der Beurteilung bestehender Anlagen.

Zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit einer Anlage bzw. zur Bewertung der generellen Machbarkeit im Vorfeld eines Bauvorhabens ist in den meisten Fällen eine Immissionsprognose nach Anhang 2 der TA Luft 2021 erforderlich. Im Rahmen einer Ausbreitungsberechnung kann, unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Eingangsparametern, die immissionsseitige Wirkung der freigesetzten Luftschadstoff- und Geruchs-Emissionsfrachten einer geplanten oder bestehenden Anlage prognostiziert werden.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne im Rahmen der Erstellung von Antragsunterlagen oder Vorprüfungen nach UVPG bei der Realisierung von genehmigungspflichtigen Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen berechnen wir für Sie die nach den einschlägigen Vorgaben (TA Luft 2021, VDI-Richtlinie 3781 Blatt 4 etc.) erforderlichen Mindestanforderungen an die Schornsteinbauhöhe.

Dazu ziehen wir alle relevanten Einflussparameter wie beispielsweise die Höhe der umliegenden Bebauung oder die orographischen Randbedingungen heran.

Ein fachgerechtes Gutachten als Grundlage für die Entscheidung der Genehmigungsbehörde schafft Planungs- und Rechtssicherheit für Ihr geplantes Projekt. Aber auch zur Feststellung eventuell vorliegender schädlicher Umwelteinwirkungen bei bestehenden Anlagen ist eine fachgutachterliche Beurteilung oftmals unverzichtbar. In diesem Fall legen wir die Probleme offen und erarbeiten in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten Abhilfemaßnahmen und Lösungsvorschläge.

Unsere Aufgabe ist es, die Qualität unserer Luft zu verbessern und Schadstoffeinträge und mögliche Geruchsbelästigung zu ermitteln. Zu unseren Baudienstleistungen im Bereich Umwelt gehören deshalb Ausbreitungsberechnungen nach Vorgabe der TA Luft, die die immissionsschutzfachliche Unbedenklichkeit Ihres Vorhabens nachweisen. Der gesetzliche Rahmen zur Umsetzung der Ziele der Luftreinhaltung wird in Deutschland vor allem durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die darauf beruhenden Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Die darin festgehaltenen immissionsbegrenzenden Verordnungen liegen der Genehmigung von Bauvorhaben zugrunde, weshalb ein fachkundiges Ingenieurbüro bereits in der Planungsphase hinzugezogen werden sollte.

Als Ingenieurbüro für Umwelt entwickelt IFB Eigenschenk individuelle Konzepte zur Luftreinhaltung, abgestimmt auf Ihr Projekt. Die Unterstützung reicht von einzelnen Immissionsgutachten über die Begleitung der Bauphasen inkl. Dokumentation.

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