Was ist eine wasserrechtliche Erlaubnis?
Wasserrechtsverfahren dienen in erster Linie dazu – juristisch etwas trocken formuliert – die Befugnis oder das Recht zu einer Gewässerbenutzung in Form einer Erlaubnis oder Bewilligung zu erlangen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sollen sie Eingriffe in den Wasserhaushalt reglementieren und damit schädliche Auswirkungen auf Gewässer vermeiden oder zumindest auf ein akzeptables Maß begrenzen. Der Begriff „Gewässerbenutzung“ umfasst dabei ein sehr weites Spektrum an Handlungen und beinhaltet sowohl die direkte Nutzung von Grund- oder Oberflächenwasser als auch sämtliche Maßnahmen, die sich potenziell auf den Wasserhaushalt auswirken können.Wann ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich?
Die meisten Baumaßnahmen wirken sich direkt oder indirekt auf Oberflächengewässer bzw. das Grundwasser aus, was bereits eine Gewässerbenutzung darstellt. Neben offensichtlichen Maßnahmen, wie das Einleiten von Niederschlagswasser von Dächern und Böden in ein Gewässer oder das Errichten von Brunnen, gibt es zahlreiche weitere, teilweise auch weniger offensichtliche Situationen.
Beispiele für erlaubnispflichtige Gewässerbenutzungen sind unter anderem:
Gerade die nicht so offensichtlichen Tatbestände werden in der Planungsphase von Bauvorhaben gerne übersehen bzw. erst spät erkannt. Dies führt in der Folge zu Verzögerungen im Bauablauf, da der Genehmigungsprozess bis zu drei Monate in Anspruch nehmen kann.
VORSICHT: Bei größeren Bauvorhaben ist es oftmals ebenfalls erforderlich, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, um eine Baugenehmigung zu erhalten.
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- Thermische Grundwassernutzungen (Erdwärmebrunnen, -sonden etc.)
- das Einbringen von Stoffen in das Grundwasser (z. B. Gebäude, Baugrubenverbauten, Pfahlgründungen etc.
- Grundwasserhaltungen
- Niederschlagsentwässerungen (Versickerung, Rückhaltung, Einleitung in Oberflächengewässern
- Errichtung von Grundwasserbrunnen und Quellfassungen
- Maßnahmen in Wasserschutzgebieten
- Bauzeitliches Absenken von Grundwasser während einer Tiefbaumaßnahme
- Durchführung von Erkundungsbohrungen in tiefere Grundwasserstockwerke
- Errichten von Spundwänden oder die Herstellung künstlicher Auffüllungen