Eine Nutzung von Gewässern findet sowohl bei großen als auch bei kleinen Baumaßnahmen statt. Dabei reglementiert das Wasserrecht Eingriffe in den Wasserhaushalt. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen auf Gewässer zu vermeiden oder zumindest auf ein akzeptables Maß zu begrenzen.
Der Begriff „Gewässerbenutzung“ umfasst ein sehr weites Spektrum an Handlungen: Gewässerbenutzung beinhaltet sowohl die direkte Nutzung von Grund- oder Oberflächenwasser als auch sämtliche Maßnahmen, die sich potenziell auf den Wasserhaushalt auswirken können. Unser Ingenieurbüro für den Bereich Wasser steht Ihnen bei allen Projekten zur Seite, die wasserrechtliche Planung oder entsprechende Gutachten benötigen.
Setzen Sie auf IFB Eigenschenk für einen zuverlässigen & planmäßigen Projektablauf.
Bei Wasserrechtsverfahren übernehmen wir für Sie die Konzepterstellung und die Vorplanung nach sämtlichen Leistungsphasen der HOAI. Anschließend erstellen wir für Ihr Projekt die Antragsunterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung. Wir unterstützen Sie bei der Maßnahmenplanung unter Berücksichtigung aller einschlägigen wasserrechtlichen Vorgaben.
Unsere vom BayLfU anerkannten privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft übernehmen die erforderliche Abnahme aus behördlichen Auflagen.
Wir erstellen für Sie im Vorfeld von Erkundungen die erforderlichen Anzeigen, um eine Bohrerlaubnis zu erhalten.
Die Kenntnisse über Ursachen und Folgen der Wasserbeschaffenheit haben bei Wasserprojekten eine oft unterschätzte Bedeutung für die Schutzgebietsausweisung. Deshalb berücksichtigen wir bei der Erstellung unserer Gutachten alle Aspekte des hydrogeologischen Systems, die vorliegenden hydrochemischen Verhältnisse, Mechanismen und Wechselwirkungen auf die Umwelt.
Ob Wasserrecht oder Wasserrechtsverfahren – IFB Eigenschenk steht für Qualität und kundennahe Dienstleistungen.
Wir helfen Ihnen dabei, wasserrechtliche Tatbestände frühzeitig zu erkennen und die entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis zeitgerecht zu erhalten. Denn wasserrechtliche Konsequenzen berücksichtigen wir bereits in der Planungsphase. Wasserrechtsverfahren dienen in erster Linie dazu, die Befugnis oder das Recht zu einer Gewässerbenutzung in Form einer Erlaubnis oder Bewilligung zu erlangen.
Dadurch sichern wir nicht nur den planmäßigen Projektablauf, sondern sparen Kosten oder verhindern Mehrkosten durch Verzögerungen und Stillstand.
Sie haben Fragen oder möchten über ein anstehendes Projekt sprechen? Unser Team für Wasserrecht steht Ihnen telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Rufen Sie an oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratung zu unseren Baudienstleistungen.
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