Ratgeber Baugrube

Baugrube richtig vorbereiten und vor Regen schützen

Stress und hohe Folgekosten vermeiden

Vor dem Aushub einer Baugrube ist ein Baugrundgutachten essenziell notwendig, um im Zuge der Planung bereits abschätzen zu können, welche Kosten auf den Bauherrn zukommen und ob das geplante Bauvorhaben überhaupt wirtschaftlich umsetzbar ist. Schließlich kostet eine Gründung auf einem gut tragfähigen mitteldicht gelagerten Kies nur einen Bruchteil der Gründung auf breiigen bindigen Böden, auch wenn am Ende bei beiden Varianten der Neubau z. B. auf einer Bodenplatte errichtet wird. Im Fall der breiigen bindigen Böden müssen jedoch unter der Bodenplatte Zusatzmaßnahmen, z. B. eine Bodenverbesserung oder ein Bodenaustausch, ergriffen werden.

Lesen Sie hierzu auch unseren  Ratgeber Baugrundgutachten.

Mit einer durchdachten Planungsphase und Gründungsempfehlung ist es allerdings nicht getan. Auch später beim Aushub der Baugrube stößt man leicht auf Stolpersteine, welche die Tragfähigkeit des Untergrunds stark beeinflussen, Stress und zusätzliche Arbeit für die am Bau Beteiligten bedeuten können und gegebenenfalls auch Stillstandskosten  und weitere Kosten verursachen.

 

Was ist ein typischer Stolperstein bei der Erstellung der Baugrube?

Viele Bauherrn vergessen, dass ihr Neubau in der Bauzeit mehr Platz braucht als zum Zeitpunkt der Fertigstellung. Wenn ein Bauwerk in den Baugrund einbindet, muss eine Baugrube erstellt werden. Dabei können die Baugrubenwände nicht einfach senkrecht abgegraben werden und der Boden über Wochen oder Monate der Witterung ausgesetzt werden.

Es kommt häufig vor, dass vor allem bei Starkregenereignissen die Böden aufweichen und dann Teile der Böschung oder im schlimmsten Fall die gesamte Böschung in die Baugrube rutscht.

Was kann man tun, um die Baugrube vor Witterung und Böschungsrutschen zu schützen?

Um das zu verhindern, sollte man sich vorher Gedanken machen, wie die Baugrube ausgeführt werden kann. Je nach Bodenart können die Böschungen mit unterschiedlichen maximalen Böschungswinkeln ausgeführt werden. Wenn die Platzverhältnisse keine freie Baugrubenböschung zulassen, muss ein Verbau ausgeführt werden.

In jedem Fall sind die Baugrubenböschungen vor Witterungseinflüssen zu schützen. Je nach Höhe und Ausführung der Baugrubenböschung sind ggf. erdstatische Nachweise der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit zu führen. Dies ist in der DIN 4124 geregelt. Auch wenn im Nahbereich der Baugrube andere Bauwerke vorhanden sind, müssen diese berücksichtigt werden. Eventuelle Bestandsgebäude sind gemäß DIN 4123 zu unterfangen bzw. sind anderweitig zu sichern.

 

Ist ein Verbau auch bei kleineren Baugruben sinnvoll und gängig?

Ein Verbau kann unabhängig von der Größe des Bauvorhabens erforderlich werden, abhängig von der Baugrubentiefe, den anstehenden Böden und den Platzverhältnissen.

Ab wann ist Wasser in der Baugrube besorgniserregend?

Wenn die Baugrube ins Grundwasser einbindet, sollte immer klar sein: Um ordentlich bauen zu können, muss das Wasser aus der Baugrube entfernt werden. Dies gilt auch, wenn es sich bei dem Wasser nicht um Grundwasser, sondern um Niederschlagswasser handelt. Wasser sollte nicht im Bereich der Baugrubensohle oder im Bereich der Böschungen stehen und diese aufweichen oder gar Teilbereiche ausspülen. In besonderen Fällen, wenn eine Absenkung des Wassers zu großen Aufwand bedeutet, kann auch unter Wasser gebaut werden. Dies erfordert eine genaue Planung und Umsetzung.

Wohin mit dem Wasser aus der Baugrube?

Bei geringen Wassermengen ist eine offene Wasserhaltung zumeist ausreichend. Das Wasser wird dabei in Pumpensümpfen oder Gräben gesammelt und dann mit Pumpen aus der Baugrube abgepumpt und z. B. in einen Vorfluter abgeleitet. Fallen größere Wassermengen an, wird eine geschlossene Wasserhaltung mit Brunnen oder sogar eine wasserdichte Baugrubenumschließung erforderlich.

Die Ableitung von Wasser aus der Baugrube ist im Regelfall wasserrechtlich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.

Lesen Sie hier auch unseren  Beitrag zum Thema Wasserrecht.

Abgesehen von der Ableitung des Wassers sollten auch die Baugrubenböschungen vor Austrocknung, Aufweichen oder Frost geschützt werden. Dazu können die Baugrubenböschungen mit Planen oder Folien abgehängt werden. Diese haben jedoch keinerlei statische Wirkung. Eine Plane zum Schutz gegen Witterungseinflüsse kann keinen Verbau ersetzen.

Hat man später mit Setzungen zu rechnen, wenn Wasser länger in der Baugrube steht?

Wenn beim Aushub oder der Sicherung Fehler passieren, können Schäden durch Setzungen am Neubau oder am umliegenden Bestand eintreten. Steht Wasser über einen längeren Zeitraum in der Baugrube, kann sich die Tragfähigkeit des Untergrundes verschlechtern und auch dies kann wiederum zu Setzungen führen.

Ist Wasser auch bei Bauwerken ohne Keller und Grundwasser ein Problem?

Auch bei Bodenplatten ohne Unterkellerung oder bei gering durchlässigen Böden, welche kein Grundwasser führen, kann eine Abdichtung des Bauwerks erforderlich werden. Das ist immer dann der Fall, wenn sich einsickerndes Niederschlagswasser im Baugrund auf einer undurchlässigeren Schicht aufstauen kann und somit längere Zeit Wasser seitlich oder von unten in die Bauwerksporen eindringt. Insbesondere im Hinterfüllbereich des Bauwerks, d. h. im aufgefüllten Arbeitsraum, sammelt sich oftmals Wasser, da dort meistens gut durchlässiges Material eingebaut wird. Wasser folgt naturgemäß immer dem Weg des geringsten Widerstandes und der Schwerkraft und sammelt sich deswegen gerne in gut durchlässigen Bereichen mit vergleichsweise lockerer Lagerung. Gerade bei Starkregenereignissen kann der Hinterfüllbereich eines Gebäudes in kürzester Zeit volllaufen und auch Sicker- oder Lichtschächte können davon betroffen sein.

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