Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen in einer Trinkwasser-Installation ist nach Trinkwasserverordnung §16 (7) eine ereignisorientierte Gefährdungsanalyse durchzuführen.
Das Ziel hierbei ist, die Feststellung technischer und betriebstechnischer Mängel einer Trinkwasser-Installation sowie die Bewertung dieser Mängel im Hinblick auf die Hygiene und weiteren denkbaren Gefährdungen. Die möglichen Gefahren, welche von der Trinkwasserversorgungsanlage für das Trinkwasser und somit auch für die menschliche Gesundheit ausgehen können, sind hierbei zu erfassen und individuell zu bewerten. Denn nur eine nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) geplante, errichtete und betriebene Trinkwasserinstallation erfüllt auch die Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Die im Januar 2018 erschienene Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 – Blatt 2 regelt ergänzend zur Empfehlung des Umweltbundesamt vom 14. Dezember 2012 den genauen Ablauf und Aufbau einer Gefährdungsanalyse.
Eine grundlegende Voraussetzung für eine Gefährdungsanalyse ist neben der Prüfung der Unterlagen zur Trinkwasserinstallation auch eine Ortsbesichtigung nach §16 (7) Nr. 1 Trinkwasserverordnung als Bestandteil der Ursachenaufklärung. Diese dient der Bestandsaufnahme und der Feststellung der vorhandenen Mängel oder Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik durch den Sachverständigen. Anhand dieser Datengrundlage wird die Gefährdungsanalyse im engeren Sinn durchgeführt. Das bedeutet, mögliche Gefahren im mikrobiologischen, chemischen oder radiologischen Sinn werden ermittelt und bewertet, sodass im letzten Schritt die notwendigen Handlungsempfehlungen zu Behebung der Mängel erarbeitet werden können.
Perlator mit Korrosionspartikeln
Auch unabhängig von einer akuten Gefahrenabwehr kann es für den Unternehmer oder sonstigen Inhaber einer Trinkwasserinstallation (UsI) von Vorteil sein, eine sogenannte systemorientierte Gefährdungsanalyse durchzuführen, um Mängel frühzeitig zu erkennen und entsprechende Sanierungsmaßnahmen einleiten zu können.
Gerne unterstützt Sie IFB Eigenschenk bei Ihrer Aufgabenstellung mit den entsprechenden Qualifikationen:
- Trinkwasser-Fachkraft nach VDI 6023, Kat. A
- Zertifizierter Sachverständiger für Gefährdungsanalysen nach § 16 Abs. 7 TrinkwV 2001
Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an. Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen hinsichtlich einer Gefährdungsanalyse in Ihrer Liegenschaft zur Verfügung.