Wenigen ist bekannt, wo in Gebäuden überall Schadstoffe mit gesundheitsgefährdenden Eigenschaften lauern können. Meist geraten diese erst bei einer Sanierung, einem Rückbau oder durch Geruchsprobleme in den Blickwinkel der Betroffenen oder bleiben sogar unentdeckt. Neben dem allseits bekannten Asbest gibt es noch unzählige weitere Stoffe, die für die Raumnutzer, Bauarbeiter, Anwohner oder die Umwelt gefährlich werden können.
Der Umgang mit diesen Schadstoffen bzw. Gefahrstoffen ist in den verschiedensten Gesetzen, Richtlinien und Regelwerken geregelt. Arbeiten an belasteter Bausubstanz sollten nur von Fachfirmen durchgeführt werden. Unsachgemäße Behandlung der Schadstoffe können zu einer erhöhten Schadstofffreisetzung und so zur Gefahr für alle Beteiligten werden.
Bereits bei der Planung einer Sanierung oder eines Gebäuderückbaus sollten Sie sich mit möglichen Gebäudeschadstoffen befassen. Eine orientierende Schadstoffuntersuchung in Verbindung mit einem Rückbau-, Sanierungs- und Entsorgungskonzept zeigt Ihnen dabei die notwendigen Maßnahmen hinsichtlich des Arbeitsschutzes, den Arbeitsmethoden und der Entsorgung. Durch das Wissen über die vorhandenen Schadstoffe in Ihrem Gebäude können Sie die Maßnahme sicherer kalkulieren und sind vor unvorhergesehenen Kosten geschützt.
In diesem Ratgeber möchten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Schadstoffe in Gebäuden für Sie beantworten.
Was sind Gebäudeschadstoffe? – Gebäudeschadstoffe kurz erklärt
Als Gebäudeschadstoffe bezeichnet man Substanzen, die in Reinform oder als Zusatz in Bauprodukten in Gebäuden verbaut wurden und gesundheitsgefährdende Eigenschaften besitzen. Daneben fallen auch nutzungsbedingte Kontaminationen der Gebäudesubstanz, zum Beispiel durch den Austritt von chemischen Stoffen während der Gebäudenutzung, unter den Überbegriff Gebäudeschadstoffe.
Welche Schadstoffe können in Gebäuden vorhanden sein?
Aufgrund ihrer technisch guten Eigenschaften wurden viele Schadstoffe über lange Zeit im Bauwesen verwendet. Gesundheitsschädigende Wirkungen blieben dabei lange unentdeckt. Im Laufe der Jahrzehnte wurden Schadstoffe teils durch nicht weniger schädliche Ersatzprodukte ersetzt.
Folgend finden Sie eine Auflistung der häufigsten Schadstoffe in Gebäuden und deren Anwendungsbereiche:
- Asbest – Faserzementplatten, Leichtbauplatten, Dachbahnen, Dichtungen, Brandschutzklappen/-türen, Putzen, Dünnbettfliesenkleber, Spachtelmassen, etc.
- Künstliche Mineralfasern – Mineralwollen, Deckenplatten, Rohrleitungsisolierungen
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) – teerhaltige Produkte, Dachbahnen, Gussasphaltestrich, Parkettkleber, Anstriche, Holzschutzmittel, etc.
- Polychlorierte Biphenyle (PCB) – Fugenmassen, Anstriche, Kondensatoren, etc.
- Organische Holzschutzmittel (PCP, Lindan, PCB, PCN, DDT, …) – Konstruktionshölzer in Dachstühlen, Deckenverkleidungen, etc.
- Schwermetalle (Arsen, Blei, Chrom, Quecksilber, …) – Anstriche, Fliesen, anorganische Holzschutzmittel, Farben, Lacke, etc.
- HBCD-haltige Polystyroldämmungen
- Nutzungsbedingte Verunreinigungen in Heiz- und Tankräumen durch Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW)
- Kontaminationen der Gebäudesubstanz in Industrieanlagen (z.B. Galvanik, Lackiererei, Chemische Reinigungen, Wäschereien, …) durch Schwermetalle, BTEX, LHKW etc.
- Biologische Gefährdungen durch Taubenkot, Tierkadaver, Tierkot und Schimmelpilze
Welche Gebäude sind davon betroffen?
Vor allem von den 1930er bis Ende der 1990er Jahre wurden bei Neubauten und bei Sanierungen schadstoffbelastete Produkte verwendet. Im Laufe der Zeit wurden dabei die Anwendungsmöglichkeiten begrenzt bzw. die Verwendung komplett verboten. Asbest wurde Anfang der 1990er in letzten Produkten verboten, wogegen HBCD-haltige Polystyrolprodukte sogar bis 2016 auf dem deutschen Markt waren.
Von den biologischen und nutzungsbedingten Kontaminationen der Bausubstanz können alle Gebäude betroffen sein, egal welchen Baujahres.
Generell können bei allen Gebäuden, auch vor 1930 und auch nach 2000, Gebäudeschadstoffe vorhanden sein, da bei Renovierungen und durch die Verwendung von alten Lagerbeständen auch hier Schadstoffe verbaut worden sein können.
Hauptverdacht gilt bei Gebäuden mit Baujahr/Umbauten von 1950 bis 1990.
Was ist zu tun, wenn ein Verdacht einer Belastung besteht?
Gebäudeschadstoffe haben verschiedenste Eigenschaften, welche auf den unterschiedlichsten Wegen (Atemweg, Hautkontakt, Verdauungstrakt, …) für Menschen zur Gefahr werden können. Was sie alle eint, ist die Tatsache, dass sie meist krebserregend, krebsfördernd und hochtoxisch sind.
Lesen Sie in unserem Blogbeitrag Sanierung und Rückbau von Gebäudeschadstoffen wie wir Ihnen helfen können, mögliche Schadstoffe erfolgreich aus dem Stoffkreislauf zu entfernen.