Die sogenannte Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ausgegeben und setzt damit die europäische Trinkwasserrichtlinie um. Die TrinkwEGV legt die Anforderungen fest, die daraus für die Bewertung und das Risikomanagement der Einzugsgebiete von Trinkwasserversorgungen hervorgehen, und ist am 12. Dezember 2023 in Kraft getreten. Damit soll laut dem Bundesumweltministerium der Schutz von Grundwasser und Oberflächenwasser in Trinkwassereinzugsgebieten bereits präventiv verbessert werden. Damit Sie dabei nicht den Überblick verlieren und wissen, was Sie bei der Umsetzung der TrinkwEGV beachten müssen, haben wir Ihnen ein FAQ zusammengestellt:
Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV)
TrinkwEGV: Was beinhaltet die neue Trinkwassereinzugsgebieteverordnung?
Mit der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung setzt Deutschland die europäische Trinkwasserrichtlinie um. Das Ziel der TrinkwEGV ist der Schutz von Grundwasser und Oberflächenwasser in Trinkwassereinzugsgebieten, und zwar auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes. Es handelt sich dabei um ein Vorsorgeprinzip, da Kontaminationen und deren Ursachen gleich beseitigt oder verringert werden – und das wiederum bedeutet einen geringeren Aufwand für die Trinkwasseraufbereitung.
Wer trägt die Verantwortung für die Umsetzung der TrinkwEGV?
· Betreiber von Anlagen zur Trinkwassergewinnung
· Kommunen
· Zweckverbände
· Stadtwerke
Die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung dient dem Schutz von Grundwasser und Oberflächenwasser
Was ändert sich mit der neuen Trinkwassereinzugsgebieteverordnung?
Die Erstbewertung des Einzugsgebiets durch den Betreiber soll auf der Basis bereits vorliegender Daten und Untersuchungen erfolgen. Zu den erforderlichen Inhalten gehören:
· Bestimmung und Beschreibung des Einzugsgebiets (in Bayern nicht zwingend deckungsgleich mit dem Schutzgebiet)
· Durchführung einer Gefährdungsanalyse und einer Risikoabschätzung
· Beschreibung des Untersuchungsprogramms mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse bereits durchgeführter Untersuchungen
· Erarbeiten eines Konzepts für ggf. erforderliche Anpassungen des Untersuchungsprogramms
· Aufstellung der vom Betreiber bereits durchgeführten Risikomanagementmaßnahmen inkl. ihrer Auswirkungen
· Vorschläge für geeignete Risikomanagementmaßnahmen oder Anpassungen
Bis wann muss die neue Trinkwassereinzugsgebieteverordnung umgesetzt werden?
Der vorgegebene Zeitrahmen bis zur Erstbewertung des Einzugsgebiets ist äußerst knapp bemessen, weswegen Sie als Anlagenbetreiber möglichst schnell handeln sollten. Damit Sie auf dem Laufenden sind, haben wir nachfolgend alle Stichtage für die jeweiligen Anforderungen aus der TrinkwEGV ausgeführt:
· 12.11.2025: Erstbewertung des Einzugsgebiets durch den Betreiber der Wasserversorgung
· 12.05.2027: Festlegung der Risikomanagementmaßnahmen durch die zuständige Behörde
· 12.07.2030: Aktualisierung der Dokumentation durch den Betreiber (ab dann alle 6 Jahre)
· 12.01.2033: Prüfung der Wirksamkeit des Risikomanagements durch die zuständige Behörde (ab dann alle 6 Jahre)
Sie haben noch Fragen?
Sie sind verantwortlich für die Umsetzung der neuen Trinkwassereinzugsgebieteverordnung und benötigen eine wirtschaftliche und fachliche Einschätzung? Unsere Experten beraten Sie gerne ausführlich in einem kostenlosen Erstgespräch. Selbstverständlich geht dies auch online!