Ratgeber Rückbauplanung

Kostensicher „neue“ Ressourcen schaffen

Ökologische und wirtschaftliche Lösungen im Rückbau

Ein Rückbau von vorhandenen Bauwerken kann aus vielerlei Gründen notwendig werden. Sie können derart baufällig sein, dass sich eine Rekonstruktion entweder nicht lohnt oder sie ohnehin einer neuen Nutzung weichen müssen.  Auch die Gründe einer Sanierung können verschiedenster Art sein. Etwa die Sanierung von schadhaften Baumaterialien, eine energetische Sanierung oder Raumnutzungsänderungen können hierfür ausschlaggebend sein.

Bevor jedoch ein Rückbau oder eine Sanierung erfolgen kann, sind umfassende Vorkehrungen zu treffen. Ein wichtiger Grundstein für den Erfolg des Projektes kann mit einer guten Vorbereitung und einer fachgerechten Rückbauplanung gelegt werden. Ein ungeplanter Rückbau ohne Einhaltung wichtiger gesetzlicher Regelungen kann im Nachhinein viel teurer werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Was versteht man unter einer Rückbauplanung?

Um die geplante Maßnahme sicher, kostengünstig und gesetzeskonform umzusetzen, ist eine Planung und Ausschreibung der Baumaßnahme gemäß den Vorgaben der VOB/C bzw. DIN 18459 essenziell.

Eine qualifizierte Planung geht stets mit einer örtlichen Bauüberwachung einher. Es sollte eine Betreuung der Maßnahme vor Ort mit Überwachung der korrekten Bauausführung, z. B. die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen für die Sanierung von Schadstoffen sowie eine kontinuierliche Kosten- und Terminkontrolle der Maßnahme gewährleistet sein. Nicht zu vergessen ist dabei ebenso ein korrektes Abfallmanagement, das die fachgerechte Entsorgung der angefallenen Materialien regelt.

Wie kann eine Rückbauplanung umweltschonend gestaltet werden?

Eine umweltgerechte und nachhaltige Rückbauplanung betrifft keinesfalls immer nur einen Komplettrückbau, um optimale Voraussetzungen für eine Neubebauung zu schaffen. Noch in der Planungsphase können gegebenenfalls Kosten und Nutzen eines Teilrückbaus abgeschätzt werden, der durchaus zulässt, dass z. B. Gebäude- oder auch Verkehrswegeabschnitte erhalten bleiben und durch eine fachgerechte Sanierung einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Welche Voraussetzungen sind für einen fachgerechte Rückbauplanung erforderlich?

In einer ersten Phase der Vorplanung ist eine umfängliche Schadstofferkundung und die Aufnahme des Bestandes mit Erstellung von Aufmaßen grundlegend. Diese Aufzeichnungen dienen als unabdingbare Grundlage für eine Planung. Beim Rückbau ist das oberste Ziel, Schadstoffe aus dem Stoffkreislauf zu entfernen und diese ordnungsgemäß zu entsorgen. Welche möglichen Gefahren von nicht rechtzeitig erkannten Schadstoffen im Rückbauverlauf ausgehen können erklären wir in unserem Beitrag Sanierung und Rückbau Gebäudeschadstoffe.

Im Anschluss kann in enger Abstimmung mit dem Vorhabensträger der Umfang der Rückbau- bzw. Sanierungsmaßnahme festgelegt werden. Ebenso werden zu Beginn die Terminvorstellungen des Vorhabensträgers besprochen, z. B. wann die Übergabe des Baufeldes mit abgeschlossenem Rückbau erfolgen soll. Auch enge Zeitschienen können mit einer detaillierten Ablaufplanung mit Rückbau-, Entsorgungs- und Logistikkonzept erfolgreich realisiert werden.

In einem ökologisch und wirtschaftlich sinnvollen Rückbaukonzept werden alle notwendigen Schritte festgehalten und mit den anzusetzenden Zeiten und Kosten hinterlegt.

Wie wird ein Rückbau geplant? Von der Vorplanung zur Auftragserteilung

Für eine kontrollierte Rückbauplanung, basierend auf einem qualifizierten Rückbaukonzept, übernehmen Planer folgende Schritte:

  • Zusammenstellung der übergebenen und erarbeiteten Unterlagen (Schadstoffuntersuchung)
  • Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nach VDI/GVSS 6202 – Blatt 1 VOB/C
  • Erkennen der neuralgischen Punkte und Planung zugehöriger Maßnahmen z.B. für die Arbeitssicherheit
  • Erstellen der fachgerechten Leistungspositionen inkl. Hinterlegen mit marktüblichen Preisen zur Erstellung einer Kostenprognose
  • Verteilung der Ausschreibungsunterlagen z.B. an Bieter bzw. auf Vergabeplattformen
  • Beantwortung von eventuellen Bieterfragen
  • Durchführung und Mitwirken bei Vergabegesprächen
  • Auswertung der eingegangenen Angebote in Hinblick auf Bietereignung
  • Erstellung eines Vergabevorschlages

Welche Ausführungsschritte sind während der Rückbaumaßnahme zu überwachen?

Neben der ersten Komponente, der ausführlichen Planung der auszuführenden Arbeiten, bedarf auch die zweite Komponente, die professionelle Bauüberwachung, besondere fachliche Kompetenz. Wird die Bauausführung vor Ort fachgutachterlich begleitet, kann z. B. die Einhaltung der fachgerechten Arbeitsschutzmaßnahmen im Umgang mit gefährlichen Abfällen durch das ausführende Bauunternehmen sichergestellt werden. Der Planer übernimmt ebenso stellvertretend die Rolle des Vorhabensträgers und führt regelmäßige Baubesprechungen durch, in denen die notwendigen Arbeitsschritte optimal mit den vorab festgelegten Terminzielen abgeglichen werden können.

Daneben ergeben sich für den Überwacher durch die bereits gewonnenen Vorerkenntnisse aus der Planungsphase wichtige Aufgaben wie die Kontrolle der übergebenen Aufmaße sowie das Prüfen von Rechnungen der ausführenden Unternehmen. Auch eventuelle Nachträge werden dabei überprüft, ob diese tatsächlich gerechtfertigt sind und ob die Preise für den Mehraufwand den ortsüblichen Marktpreisen entsprechen.

Für eine reibungslose Entsorgung der entstehenden Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist ebenso eine fachgerechte Beprobung und Einstufung notwendig. Im Zusammenspiel mit der vorausgehenden Schadstoffuntersuchung können so die Entsorgungskosten auf ein Minimum reduziert werden.

Gerade der Rückbau mineralischer Substanz aus Straßenbau und Gebäuden verursacht große Mengen an Abfall (insbesondere Bauschutt), der zudem – vorausgesetzt es liegt keine bedenkliche Belastung vor – möglicherweise gewinnbringend für Bauherrn und Umwelt als Sekundärrohstoff eingesetzt werden kann: Recyclingbaustoffe – Aufbereitung & Wiederverwendung

Welche Risiken birgt eine Rückbaumaßnahme für den Bauherrn?

Da der kontrollierte Rückbau eines Gebäudes einen ziemlich komplexen Prozess darstellt, sollten die Arbeiten ausschließlich Spezialisten auf dem Gebiet des Abbruches durchführen. Wird ein Rückbauplan nicht eingehalten oder sogar abgebrochen, können sich schädliche oder verunreinigte Bestandteile der Bausubstanz mit den unproblematischen Stoffen leicht vermischen, was somit zu erheblichen Mehrkosten bei der Entsorgung führen kann. Im schlimmsten Fall stellt ein unsachgemäß ausgeführter Rückbau oder Sanierung z. B. durch unzureichende Arbeitsschutzmaßnahmen eine regelrechte Gefahr für Mensch und Umwelt dar.

Eine ausführlich konzipierte Rückbauplanung gibt in erster Linie auch Planungssicherheit in Bezug auf die zu erwartenden Termine und Kosten. Denn das Risiko von Nachtragsforderungen beginnt bereits bei der Vorplanung. Eine fachgerechte Ausschreibung bietet den besten Schutz vor hohen Nachträgen.

Welche Bereiche sind über den eigentlichen Rückbau hinaus zu beachten?

Neben dem reinen Rückbau von Gebäuden und Verkehrswegen spielen auch weitere Themen in Bezug auf vorhandene Altlasten oder immissionstechnische Schutzmaßnahmen für eine umliegende Bebauung eine wichtige Rolle.

Durch frühere Nutzung und den unsachgemäßen Umgang mit Chemikalien treten gerade an alten Industriestandorten oft Verunreinigungen des Untergrunds auf. Eventuelle Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch nutzungsspezifische Schadstoffe, z. B. bei Galvaniken sind vorab durch einen Gutachter zu prüfen.

Liegt im unmittelbaren Umfeld des geplanten Rückbauobjektes eine Wohnbebauung vor, sind z. B. Anwohner entsprechend vor den durch den Rückbau entstehende Immissionen zu schützen. Durch Lärm- und Staubmessungen kann die Einhaltung der gesetzlichen und nutzungsspezifischen Vorgaben überprüft werden. Um mögliche durch den Rückbau verursachte Schäden an umliegenden Gebäuden, Straßen oder sonstigen Objekten von bereits vorhandenen Schäden abzugrenzen und damit die entsprechende Rechtssicherheit für den Bauherrn zu schaffen, ist es zudem sinnvoll, im Vorfeld eine Bauzustandserfassung der Bebauung festzulegen.

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